{"id":17,"date":"2024-05-16T10:36:39","date_gmt":"2024-05-16T10:36:39","guid":{"rendered":"https:\/\/mietmich.dresden.network\/index.php\/agb\/"},"modified":"2024-05-28T11:18:20","modified_gmt":"2024-05-28T11:18:20","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mietmich.dresden.network\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>1.\tDie AGB von Markus Weing\u00e4rtner (- im nachfolgenden \u201d der Vermieter\u201d genannt -) sind grunds\u00e4tzlich die Basis aller Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4nge, Lieferungen, Leistungen und Beauftragungen. Ohne Anerkenntnis dieser AGB\u2019s kommt kein Vertrag zustande. Die Einkaufsbedingungen egal von welchem Auftraggeber sind hiermit au\u00dfer Kraft gesetzt. Die AGB\u2019 s des Vermieters gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als unwiderruflich angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine G\u00fcltigkeit und werden hiermit widersprochen. Uns erteilte Auftr\u00e4ge, auch bei fernm\u00fcndlicher \u00dcbermittlung, mittels Fax oder per E-Mail sind f\u00fcr den Auftraggeber bindend, f\u00fcr uns jedoch erst nach unserer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung. Ohne schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung entsteht kein Vertrag. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbest\u00e4tigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, f\u00fchren wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls best\u00e4tigen. Die gegenseitige \u00dcbermittlung von Schriftst\u00fccken per Telefax oder E-Mail gen\u00fcgt dem Erfordernis der Schriftform. Beide Vertragspartner verpflichten sich zu Stillschweigen \u00fcber den Vertragsinhalt gegen\u00fcber Dritten.<\/p>\n<p>2.\tDer Auftraggeber (- im nachfolgenden \u201d der Mieter\u201d genannt -) erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgegenst\u00e4nden.<\/p>\n<p>3.\tNebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bed\u00fcrfen diese der Schriftform und erg\u00e4nzen unsere AGB.<\/p>\n<p>4.\tBestellungen sind f\u00fcr den Kunden verbindlich. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Fracht, Porto, Zoll, Steuern und sonstige Nebenkosten berechnen wir nach dem Stand zum Zeitpunkt der Bestellung gesondert.<\/p>\n<p>5.\tDer Vermieter ist ausdr\u00fccklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Aufgrund von Teilleistung und \/oder Ausfall der Leistung insbesondere wegen h\u00f6herer Gewalt (wie auch Krankheit, Stau, Fahrzeugsch\u00e4den, etc..) k\u00f6nnen gegen\u00fcber dem Vermieter keine Schadensersatzanspr\u00fcche gestellt werden. Bei kurzfristige Auftragsentgegennahmen verbunden mit einer kurzfristigen Ausf\u00fchrung \u00fcbernimmt der Mieter das vollst\u00e4ndige Risiko \/ Schaden\u00fcbernahme. Dies gilt insbesondere f\u00fcr den regionalen Transport, Direktfahrten, Express Lieferungen, Spedition, etc. . Der Vermieter versucht alles um den Auftrag fristgerecht auszuf\u00fchren. Mit der Annahme der Ware gilt die Ware im vollen Umfang als zahlungspflichtig zugestellt. Dadurch ist eine Rechnungsk\u00fcrzung bzw. eine Zahlungsverweigerung \/ Rechnungsk\u00fcrzung ausgeschlossen. Mit der Bestellung \/ Buchung \/ Beauftragung beim Vermieter erkl\u00e4rt sich der Kunde mit diesem Passus ausdr\u00fccklich einverstanden. Der Vermieter ist darauf bedacht, dass alle gebuchten Leistungen vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt werden. Maximal zahlt der Vermieter simultan zu unseren Speditionen die 3 fache Frachtrate bei Nichtlieferung.<\/p>\n<p>6.\tUnsere Mietger\u00e4te sind nicht versichert. Eine Versicherung unserer Mietger\u00e4te f\u00fcr die Laufzeit einer Veranstaltung einschlie\u00dflich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bei Verlust unserer Mietger\u00e4te oder Zubeh\u00f6r haftet der Mieter mit 100% des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes.<\/p>\n<p>7.\tDie Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholt Termin und endet mit der R\u00fcckgabe an das Lager, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.<\/p>\n<p>8.\tWird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverst\u00e4ndnis \u00fcberschritten, so berechnen wir jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz. Sofern durch die nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00dfe R\u00fccklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter dar\u00fcber hinaus Schadenersatz zu leisten.<\/p>\n<p>9.\tWird ein best\u00e4tigter Auftrag weniger als 1 Woche vor Mietbeginn vom Mieter storniert, ist der Mieter zur Zahlung in H\u00f6he von 100%, bei Stornierung bis 4 Wochen vor Mietbeginn zur Zahlung in H\u00f6he von 75% und bei Stornierung des Auftrages nach Auftragsbest\u00e4tigung zur Zahlung in H\u00f6he von 50% des vereinbarten Mietpreises verpflichtet. Sollte bei vereinbarter Anlieferung durch den Vermieter ein Eintreffen der Technik-Crew aufgrund h\u00f6herer Gewalt, Unm\u00f6glichkeit oder pers\u00f6nlicher H\u00e4rtef\u00e4lle nicht oder nur versp\u00e4tet m\u00f6glich sein, wird der Vermieter ausdr\u00fccklich von einer Konventionalstrafe befreit. Die Befreiung trifft bei h\u00f6herer Gewalt ebenfalls den Mieter.<\/p>\n<p>10.\tDie Ger\u00e4temiete wird auch dann f\u00e4llig, wenn das\/die Ger\u00e4t\/e nicht im Einsatz und\/oder nur in Bereitschaft war.<\/p>\n<p>11.\tDer Mieter verpflichtet sich, die entliehenen Ger\u00e4te ordnungsgem\u00e4\u00df zu behandeln und sichert dem Vermieter zu, die gemieteten Gegenst\u00e4nde in einem einwandfreien Zustand zur\u00fcckzugeben und sie nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Unsere Anweisungen bez\u00fcglich der Mietger\u00e4te und Sicherheitsvorschriften sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Mieters, es sei denn, dass der Vermieter die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornimmt.<\/p>\n<p>12.\tDer Mieter verpflichtet sich, \u00fcber den beabsichtigten Verwendungszweck genauestes und wahrheitsgem\u00e4\u00df Auskunft zu geben, unsere Mietger\u00e4te vor jeglichen Zugriffen Dritter zu sch\u00fctzen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten. Die Kosten von Interventionsma\u00dfnahmen zum Schutze unserer Eigentums- \/ Besitzrechte tr\u00e4gt der Mieter. Das gleiche gilt f\u00fcr den Schaden, der uns durch Ausfall unserer Ger\u00e4te aufgrund von Vollstreckungsma\u00dfnahmen beim Mieter entsteht.<\/p>\n<p>13.\tBei Freiluftveranstaltungen (\u201dOpen Air\u201d-Veranstaltungen) m\u00fcssen die Mietger\u00e4te geeignet \u00fcberdacht werden. Wenn nicht ausdr\u00fccklich zugesagt ist unser Equipment grunds\u00e4tzlich nicht wasserfest und muss Spritzwasser gesch\u00fctzt aufgestellt werden.<\/p>\n<p>14.\tEine Weitervermietung unserer Mietger\u00e4te ist nur mit unserer ausdr\u00fccklichen Genehmigung gestattet!<\/p>\n<p>15.\tEine Verpf\u00e4ndung oder Sicherheits\u00fcbereignung unserer Mietger\u00e4te ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt! Der Mieter erm\u00e4chtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Ger\u00e4te lagern. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Mieter nicht zu.<\/p>\n<p>16.\tF\u00fcr die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter tr\u00e4gt die Haftung f\u00fcr die vom Vermieter vorgegebene Stromversorgung.<\/p>\n<p>17.\tDie \u00dcbernahme der Mietger\u00e4te durch den Mieter gilt als Best\u00e4tigung des einwandfreien und zum vertragsm\u00e4\u00dfigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Meldungen \u00fcber m\u00f6gliche Sch\u00e4den sind innerhalb von 1 Stunde nach Auslieferung \/ \u00dcbergabe abzugeben. F\u00fcr sp\u00e4ter gemeldete Sch\u00e4den und die damit verbundenen Folgen haftet der Mieter. Bei R\u00fcckgabe kann nicht behauptet werden, dass die Mietsachen schon defekt angekommen sind, wenn keine Meldung \u00fcber Defekte bei der Ankunft \/ \u00dcbergabe gemacht worden sind.<\/p>\n<p>18.\tBei Ausfall eines oder mehrerer Mietger\u00e4te hat der Mieter dem Vermieter dies unverz\u00fcglich w\u00e4hrend der Veranstaltung anzuzeigen. Wir werden nach Kenntnisnahme kurzfristig versuchen, das oder die betreffenden Ger\u00e4te instand zu setzen oder entsprechend auszutauschen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Ein unverschuldet ausgefallenes Ger\u00e4t wird nicht berechnet, wenn es von uns nicht ersetzt werden kann. F\u00fcr ein etwaiges Nichtfunktionieren unserer Mietger\u00e4te nach einer Koppelung mit nicht von uns gestellten Ger\u00e4ten seitens des Kunden, haften wir unter keinen Umst\u00e4nden. Der Vermieter beh\u00e4lt sich im Servicefall vor, ggf. anfallende Fahrt- und Arbeitskosten des Technikers zu berechnen.<\/p>\n<p>19.\tF\u00fcr alle Sch\u00e4den an unseren Mietger\u00e4ten oder Personen, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe oder grob fahrl\u00e4ssige Behandlung w\u00e4hrend der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter in voller H\u00f6he. Dazu z\u00e4hlen auch Sch\u00e4den durch Blitzschlag, \u00dcberspannung oder Sch\u00e4den, die z.B. durch Dritte oder G\u00e4ste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden k\u00f6nnen. Wir empfehlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>20.\tBei der R\u00fcckgabe durch den Mieter werden unsere Mietger\u00e4te in Gegenwart des Mieters oder seines Beauftragten sofort eingehend auf Sch\u00e4den gepr\u00fcft und diese schriftlich angezeigt und dokumentiert. Stark verschmutzt zur\u00fcckgebrachte Mietger\u00e4te werden auf Kosten des Mieters gereinigt!<\/p>\n<p>21.\tBei Abholung unserer Mietger\u00e4te am Veranstaltungsort durch unsere Mitarbeiter, hat uns der Mieter Gelegenheit zu geben, unsere Mietger\u00e4te auf Sch\u00e4den zu \u00fcberpr\u00fcfen, andernfalls best\u00e4tigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei \u00fcbernommen wurden. Der Vermieter beh\u00e4lt sich in diesem Fall ausdr\u00fccklich vor, die Ger\u00e4te im Lager eingehend zu \u00fcberpr\u00fcfen und Sch\u00e4den innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n<p>22.\tEigenm\u00e4chtige Reparatureingriffe und -versuche an unseren Ger\u00e4ten sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung tr\u00e4gt der Mieter die Reparaturkosten in voller H\u00f6he. Bei Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Mieter keinen Mietminderungsanspruch mehr stellen. Mietminderungsanspruch ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn uns der Mieter angemessene Zeit und Gelegenheit verweigert, den oder die M\u00e4ngel zu beseitigen oder wenn sich herausstellt, dass der Ausfall unserer Mietger\u00e4te z. B. auf \u00dcberlastung, einen Stromausfall, eine zu geringausgelegte Stromversorgung oder durch unsachgem\u00e4\u00dfe Eingriffe vom Mieter oder von Dritten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<p>23.\tSchadenersatzanspr\u00fcche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietger\u00e4tes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht f\u00fcr Schadensgrund und -h\u00f6he.<\/p>\n<p>24.\tRechnungen sind sofort nach Rechnungslegung per Vorkasse, oder innerhalb von 14 Tagen ohne Abz\u00fcge zu bezahlen. Erstauftr\u00e4ge sind ausschlie\u00dflich per Vorkasse f\u00e4llig. Versp\u00e4tete Anlieferungen berechtigen nicht zum Abzug der Rechnung. Bei nicht eingehaltenem Fix-Termin ohne h\u00f6here Gewalt kann der Kunden maximal die doppelte Frachtrate zum Abzug bringen. Das Mietequipment gilt als in Gebrauch mit der Annahme der Ware. Grunds\u00e4tzlich sind auf die vermieteten Artikel \/ Gegenst\u00e4nde Kaution zu zahlen. Die H\u00f6he der Kaution kann von Fall zu Fall individuell berechnet werden.<\/p>\n<p>25.\tIm Falle von Zahlungsverzug (10 Tage nach Rechnungsstellung) schuldet der Kunde Verzugszinsen in H\u00f6he von mindestens 5% \u00fcber dem Leitzins der Europ\u00e4ischen Zentralbank, jedoch mindestens 10% Jahreszinsen. Unberechtigte Skonto Abz\u00fcge werden nachgefordert. Rechnungen die l\u00e4nger als 30 Tage nicht bezahlt worden sind, werden an die Inkasso Gesellschaft des Vermieters abgegeben.<\/p>\n<p>26.\tErf\u00fcllungsort sowie der zust\u00e4ndige Gerichtsstand f\u00fcr beide Vertragspartner ist Dresden. Ma\u00dfgeblich ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch f\u00fcr Gesch\u00e4fte mit ausl\u00e4ndischen Kunden.<\/p>\n<p>27.\tSollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle \u00fcbrigen Bestimmungen rechtsverbindlich, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am n\u00e4chsten liegende, die den urspr\u00fcnglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert. Mit einer Auftragserteilung \/ Buchung wurden diese Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Mietbedingungen (AGB) zur Kenntnis genommen und werden ohne Einschr\u00e4nkungen anerkannt. Einkaufsbedingungen aller Art finden hier keine Anwendung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Die AGB von Markus Weing\u00e4rtner (- im nachfolgenden \u201d der Vermieter\u201d genannt -) sind grunds\u00e4tzlich die Basis aller Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4nge, Lieferungen, Leistungen und Beauftragungen. 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